Das seit langem erwartete Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist zum 1. März in Kraft getreten. Dazu erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz leistet einen bedeutsamen Beitrag, dem grassierenden Fachkräftemangel wirkungsvoll zu begegnen. Mit dem Gesetz allein ist noch keine ausländische Fachkraft gewonnen, deshalb muss jetzt die Umsetzung pragmatisch erfolgen, ohne dass neue bürokratische Hürden entstehen. Das gilt vor allem für die Visavergabe an arbeitsuchende Fachkräfte aus Drittstaaten. Die dazu nötige Infrastruktur wird gerade erst aufgebaut. Der Maschinenbau macht sich Hoffnungen, durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gerade auch im IT-Bereich gute Mitarbeiter zu finden. Mehr als nur ein Schönheitsfehler in dem Gesetz ist allerdings, dass der Zeitarbeitsbranche untersagt ist, ausländische Fachkräfte für ihre Kundenunternehmen anzuwerben. Dabei könnten gerade mittelständische Industrieunternehmen von der Erfahrung der Personalvermittler bei der Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte profitieren.“
VDMA-Statement zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
„Umsetzung muss unbürokratisch erfolgen“
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