Nach Lockdown: Vorsicht beim Hochfahren von Anlagen

Bild: Allianz Global Corporate & Specialty AG

Weltweit wurden in Folge der Coronavirus-Pandemie Unternehmen auf der ganzen Welt vorübergehend geschlossen. Nach der Phase des Stillstands bereiten sich nun viele Firmen auf die Wiedereröffnung vor. Dabei ist es wichtig, dass sie besondere Vorsicht an den Tag legen, um mögliche Gefahren oder Probleme zu identifizieren, die während der Schließung aufgetreten sein könnten, oder um Schäden vorzubeugen, die beim Hochfahren von Anlagen entstehen könnten. Ein neues Bulletin der Risikoberater der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) gibt dazu eine Übersicht.

Ein Hauptaugenmerk sollten Unternehmen auf den Zustand ihrer elektrischen Geräte und Anlagen legen, da etwa 20% bis 30% der AGCS-Feuerschäden damit in Zusammenhang stehen. Die Versicherer haben in der Vergangenheit auch immer wieder eine Reihe von Bränden erlebt, die auf technische Defekte oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, wenn die Maschinen hochgefahren oder für die Wiederinbetriebnahme gereinigt wurden. Eine AGCS-Analyse von Schadensfällen in der Versicherungsbranche über fünf Jahre zeigt, dass Brände bereits fast ein Viertel (24%) des Wertes aller Versicherungsansprüche von Unternehmen ausmachen. Brände sind damit die Hauptschadensursache, während eine fehlerhafte Ausführung und Wartung (8%) und Maschinenschäden (5%) an dritter bzw. siebter Stelle der häufigsten Schadensursachen stehen.

Laut dem AGCS-Bulletin „Coronavirus: Maßnahmen zur Verhinderung von Sachschäden bei der Wiederinbetriebnahme von Unternehmen nach einer vorübergehenden Schließung“ ist die Überprüfung der Standortsicherheit eine wesentliche Maßnahme, die Unternehmen vor der Wiederinbetriebnahme in Betracht ziehen sollten. Eine gründliche Selbstinspektion des Standorts, einschließlich aller Gebäude und Anlagen, ist geboten, um gefahrenträchtige oder anormale Zustände wie Schäden, Wartungsprobleme, unsachgemäßen Betrieb oder Lagerung oder Anzeichen von Vandalismus zu erkennen und zu beheben. Die Unternehmen sollten auch alle Inspektions-, Test- und Wartungsverfahren, die seit der Abschaltung möglicherwiese unterblieben sind, komplett durchführen. Wie immer bei der Wiederinbetriebnahme stillstehender Maschinen sollten die Anlagenführer Standardbetriebsverfahren und Herstellerrichtlinien befolgen, um stillgelegte Anlagen oder Prozesse vorschriftsgemäß wieder in Betrieb zu nehmen.


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