Forschungszulage kommt im Maschinenbau gut an

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Die steuerliche Forschungsförderung erweise sich als passgenaues Instrument für die mittelständische Industrie, so der VDMA in einem Statement. Die meisten Anträge und Genehmigungen gebe es für den Maschinen- und Anlagenbau. Kritik an der angeblich mangelnden Nachfrage ist daher laut VDMA fehlgeleitet und verfrüht.

Innovationen müssten dort gefördert werden, wo sie entstehen – in den Unternehmen. Die steuerliche Forschungsförderung ermögliche es gerade mittelständischen Betrieben, ihr Innovationstempo hoch zu halten und im globalen Wettbewerb zu bestehen. Der VDMA zieht nach den ersten Monaten seit Einführung dieses Instruments ein positives Zwischenfazit. „Die steuerliche Forschungsförderung kommt bei uns an: Jeder fünfte Antrag auf Förderung stammt aus dem Maschinen- und Anlagenbau“, sagt Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer. Das gesamte verarbeitende Gewerbe als Maßstab genommen, erfolgte sogar jeder dritte Antrag aus dem Maschinenbau. Auch die Erfolgsquote spricht für sich: Mehr als 80% der Vorhaben aus dem Maschinen- und Anlagenbau wurde positiv beschieden. Dieser Wert liege weit über den Erfolgsaussichten bei anderen Förderinstrumenten, erläutert Rauen.

Vier Jahre Zeit für die Beantragung

Da der Gesetzgeber den Unternehmen zu Recht eine längere Frist von vier Jahren gelassen hat, um sich mit diesem Instrument vertraut zu machen und einen Antrag zu stellen, ist die im Bundestagswahlkampf aufgekommene Kritik nach Ansicht des VDMA verfehlt. „Wer jetzt mit Verweis auf eine angeblich mangelnde Nachfrage voreilig den Stab über die steuerliche Forschungsförderung bricht, ist entweder falsch informiert oder daran interessiert, dass Technologien weiter vom Staat am Steuer gelenkt werden. Das aber führt in die technologische Sackgasse“, betont Dr. Ralph Wiechers, Leiter der VDMA-Steuerabteilung. Das Instrument sei neu, Unternehmen müssten sich erst damit vertraut machen. Aus gutem Grund hätten sie bis zu vier Jahre Zeit, um die Förderfähigkeit eines Projekts bei der Bescheinigungsstelle und dann die Zulage beim Finanzamt zu beantragen. „Die Corona-Pandemie war und ist für viele Unternehmen ein ungekannter Kraftakt. In diesem Kontext musste die Beantragung der Forschungszulage oft warten, und sie konnte es dank großzügiger Antragsfristen auch“, so Wiechers.

Ausweitung stärkt Innovationsstandort Deutschland

Von der künftigen Bundesregierung fordert der VDMA, dass sie das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung weiter stärkt. „Wettbewerbsfähigkeit und technologische Leistungsfähigkeit unserer Industrie müssen ab Herbst die Maxime jeder neuen Bundesregierung sein“, betont Rauen. „Gutes wie die Forschungszulage kann immer noch besser werden.“ So würde eine Verdoppelung der Bemessungsgrundlage nach Abschätzung des ZEW weitere knapp 200Mio.€ an Zukunftsförderung allein für den Maschinen- und Anlagenbau bedeuten. „Dieses mehr an Potenzial hilft den Unternehmen, Transformationsprozesse z.B. hin zu einer klimaneutralen Produktion und nachhaltigen Wirtschaft noch schneller anzugehen“, erläutert der stellvertretende VDMA-Hauptgeschäftsführer. Der gemeinsame Einsatz für eine breite Nutzung der Forschungszulage dürfe jetzt nicht nachlassen. Hier ziehen Politik, Bescheinigungsstelle und VDMA mit einem breiten Informations- und Beratungsangebot für die Unternehmen an einem Strang, betont Rauen.


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