Neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU

Neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU

Im Rahmen des Beschlusses 768/2008/EG wurde von der EU eine neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen. Die Mitgliedsstaaten müssen sie bis zum 13. Juni 2016 umgesetzt haben. Ab diesem Tag verliert die 1995/5/EG ihre Gültigkeit. Der Anwendungsbereich der neuen 2014/53/EU ist, verglichen mit der bisherigen R&TTE-Richtlinie 1995/5/EG, enger gefasst: Während die R&TTE-Richtlinie Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen umfasste, gilt die neue Richtlinie nur noch für Funkanlagen. Weil Festnetzeinrichtungen auch weiterhin von der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und von der EMV-Richtlinie 2014/30/EU abgedeckt werden, bringt diese Abgrenzung eine klarere Trennung der unterschiedlichen Rechtsrahmen. In diesem Zusammenhang weist der FBDi darauf hin, dass auch die EMV-Richtlinie (2004/108/EC) und die Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EC) im Rahmen dieses Umsetzungspaketes bereits ab dem 20. April 2016 durch ihre Nachfolger (EMV-RiLi 2014/30/EU und LVD-RiLi 2014/35/EU) ersetzt werden.