
Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie befürwortet der VDMA eine verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten.
„Eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist kein Allheilmittel und darf nicht zum Normalzustand werden“, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. „Aus Sicht der exportorientierten Industrie ist eine Verlängerung aber sinnvoll, weil die europäischen und außereuropäischen Absatzmärkte noch weit bis in das nächste Jahr brauchen, um sich von der Pandemie zu erholen.“ Laut einer VDMA-Umfrage erwarten mehr als die Hälfte der Maschinenbau-Unternehmen eine Rückkehr zum Vor-Corona-Umsatzniveau nicht vor 2022. Automatisierte Produktionsanlagen erfordern höchste Standards bei Sicherheit, Verfügbarkeit und Prozessgeschwindigkeit. ‣ weiterlesen
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Wie in der Krise 2009 habe die Kurzarbeit bislang einen rapiden Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert. Das Instrument verschaffe den Unternehmen Liquidität und helfe ihnen, Beschäftigte über die außergewöhnliche Krise hinweg zu halten. Damit die Verlängerung ihre volle Wirkung entfalte, hält der VDMA es für angebracht, dass die Betriebe die Sozialbeiträge erstattet bekommen. Auch sollten die Unternehmen weiterhin Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn 10% der Beschäftigten eines Unternehmens einen Entgeltausfall von 10% haben. In Vor-Corona-Zeiten lag die Hürde bei einem Drittel.
Die Zahl der Kurzarbeiter im Maschinenbau hat sich nach Schätzungen des Ifo- Instituts von Juni auf Juli um ca. 24.000 auf 378.000 erhöht. Damit ist mehr als jeder dritte Beschäftigte im Maschinenbau von Kurzarbeit betroffen.















