
Die im Juli 2023 in Kraft getretene EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (MVO) adressiert moderne technologische Entwicklungen und Risiken, die durch die aktuelle Maschinenrichtlinie (MRL) nicht mehr vollständig abgedeckt waren. Sie erweitert den Kreis der regulierten Akteure um Händler und Importeure, die auch im Gebrauchtmaschinenhandel agieren.
Als ein wesentliches Element berücksichtigt die MVO die Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Maschinen. Die Sicherheit autonomer Maschinen und der Umgang mit Risiken durch KI-Systeme werden ausdrücklich in den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen berücksichtigt. Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen oder andere Dokumente dürfen unter bestimmten Voraussetzungen online bereitgestellt werden, müssen jedoch mindestens zehn Jahre oder über die erwartete Lebensdauer der Maschine hinweg abrufbar sein.
Des Weiteren definiert die Verordnung spezifische Anforderungen gegen unbeabsichtigte oder vorsätzliche Korrumpierung (z.B. auch Hacker-Angriffe) um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu erhöhen. Maschinen, von denen besondere Gefahren ausgehen, werden als solche besonders klassifiziert und auf einer eigenen Liste aufgeführt. Diese Listung kann durch delegierte Rechtsakte der Kommission zukünftig angepasst werden. Pillen helfen wenig, um resilient zu werden. Entscheidend ist, an sich zu arbeiten und etwas zu verändern. Ähnlich ist es bei Unternehmen. Hier liegt der Schlüssel nicht in der Technologie, sondern in der Unternehmenskultur. ‣ weiterlesen
Resilienz: Kultur wichtiger als Technologie
Für wesentliche Veränderungen an Maschinen macht die MVO neue Vorgaben für die Konformitätsbewertung. Dies zielt darauf ab, Einheitlichkeit und Klarheit in der EU zu schaffen. Zusätzlich erleichtert ein Modul zur Einzelprüfung die Zertifizierung von Einzelprodukten. Die Verordnung stellt auch höhere Anforderungen an die Interaktion von Mensch und Maschine, besonders bei autonomen Maschinen.

Details beachten
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (MVO) ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie (MRL). Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU und wird nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten alleinige Rechtsgrundlage sein. Die Verordnung implementiert das New Legislative Framework (NLF) von 2010, das sowohl Standards vereinheitlicht als auch die Konformitätsbewertung, die Akkreditierung von Prüforganisationen und die Marktaufsicht regelt.
Die MVO tritt vollständig am 20. Januar 2027 in Kraft.
Die TÜV Süd Akademie vermittelt die Grundlagen von der Risikobeurteilung über die Betriebsanleitung und technische Dokumentation bis zur Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. In eintägigen Seminaren lernen Teilnehmende, die Verordnung praxisorientiert umzusetzen. Mehr Informationen unter: www.tuvsud.com
Die Autoren: Rudolf Bültermann, Experte Maschinensicherheit; Pascal Staub-Lang, Leiter Maschinensicherheit und Benedikt Pulver, Leiter Maschinensicherheit, TÜV Süd Product Service GmbH


















