Unternehmen sehen erhebliche Sicherheitsrisiken

Bild: ©Valeria Nikitin/Unsplash

Eine große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland sieht erhebliche Risiken beim Einsatz von KI-Agenten: 84% befürchten, dass die Systeme auf Grundlage falscher oder erfundener Informationen Fehlentscheidungen treffen. Jeweils 78% sehen die Gefahr, dass über Schnittstellen zu anderen Systemen neue Sicherheitslücken entstehen, sensible Daten oder Geschäftsgeheimnisse abfließen oder die KI ungewollte Aktionen auslöst. Das zeigt eine repräsentative Unternehmensbefragung des TÜV-Verbands und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu KI-Sicherheit. Drei von vier (74%) bewerten unklare Verantwortung und Haftung bei Fehlern als hohes Risiko, 65% eine Manipulation von außen. KI-Agenten bearbeiten Aufgaben über mehrere Schritte hinweg selbstständig und greifen dabei auf andere Anwendungen und Systeme zu. In den vergangenen Monaten sind KI-Agenten wiederholt unkontrolliert aus ihren Testumgebungen ausgebrochen.

„Sicherheitsbedenken bremsen den KI-Einsatz, solange Unternehmen nicht beurteilen können, ob eine KI im Betrieb sicher und kontrollierbar arbeitet“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer TÜV-Verband.

Anlässlich des internationalen AI Summit am 14. Oktober in Dublin spricht sich der TÜV-Verband für unabhängige Prüfungen besonders leistungsfähiger KI-Modelle aus. Auf dem Treffen der irischen EU-Ratspräsidentschaft diskutieren Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Forschung über den praktischen KI-Einsatz und die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Der TÜV-Verband fordert die EU-Kommission und Mitgliedstaaten auf, sich international für verbindliche Sicherheitsvorgaben für leistungsfähige KI-Modelle sogenannte Frontier-Modelle einzusetzen. Dazu gehören verpflichtende Prüfungen vor der Markteinführung, die herstellerunabhängig und im öffentlichen Auftrag durchgeführt werden.

Gleichzeitig warnt der TÜV-Verband davor, den europäischen Rechtsrahmen für Hochrisiko-KI zu zersplittern. Kaum ist im KI-Omnibus die Entscheidung gefallen, Medizinprodukte im direkten Anwendungsbereich des AI Acts zu belassen, droht bei der Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung, dass KI in Medizinprodukten doch noch daraus herausgelöst wird. „Datenqualität, Robustheit, Cybersicherheit und menschliche Aufsicht sind keine branchenspezifischen Fragen“, sagt Bühler. „Verteilt man die KI-Anforderungen auf einzelne Sektoren, entsteht ein Flickenteppich. Zudem fallen viele Produkte unter mehrere Regelwerke zugleich: Ein OP-Roboter ist Medizinprodukt und Maschine.“ Auch die rasante Entwicklung von KI spricht für eine zentrale Regelung. „Es ist perspektivisch einfacher, an einer Stellschraube im AI Act zu drehen, als ständig mehrere Einzelgesetze parallel anzupassen“, so Bühler. Aus Sicht des TÜV-Verbands muss der AI Act deshalb europaweit einheitlich angewandt und konsequent durchgesetzt werden.