Schon in den vergangenen Studien zeigte sich der Trend, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht im selben Umfang tätig werden, wie Großunternehmen. „Während Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden nur in einem von sieben Fällen keine Maßnahmen einleiten, ist dies bei kleinen und mittleren Unternehmen in rund einem von zwei Fällen der Fall“, erläutert Zimmermann. Neben der Tatsache, dass Plagiatoren oder Vertriebswege nicht immer zweifelsfrei identifiziert werden können, kann für betroffene Unternehmen eine rigorose Verfolgung von Plagiaten auch unwirtschaftlich oder nicht mit angemessenem Aufwand umsetzbar sein.
Besonders deutlich zeigt sich dieser Trend bei zivilgerichtlichem Vorgehen. Während mehr als jedes zweite Großunternehmen nach Plagiatsentdeckung ein Verfahren einleitete, ist dies nur bei jedem siebten kleinen und mittleren Unternehmen der Fall. „Wir empfehlen den Unternehmen daher, zuerst ein außergerichtliches Vorgehen zu prüfen, beispielsweise Anwaltsschreiben, persönliche Gespräche oder Aufklärungsmaßnahmen beim Kunden. Erfahrungsgemäß stellt sich danach eine erste Besserung ein, da viele Plagiatoren unerkannt agieren und nicht öffentlich genannt werden wollen“, resümiert VDMA-Experte Zimmermann.