Erweitertes Risikomanagement

Bild: Rafi GmbH & Co. KG

Die Beschaffung elektronischer Komponenten stellt Industrieunternehmen vor wachsende Herausforderungen. Qualitätsrisiken, die durch längere Lieferketten, Bauteilabkündigungen, Allokationen, erhöhten Zeitdruck und das Ausweichen auf unabhängige Distributoren oder den offenen Markt entstehen, müssen frühzeitig erkannt und gemeistert werden.

Die Rafi Gruppe hat eine mehrstufige, risikobasierte Strategie etabliert, um die Gefahr nicht-authentischer, fehleranfälliger Bauteile zu begrenzen. Damit erweitert das Unternehmen sein bereichsübergreifendes Risikomanagement und will das Kundenvertrauen durch transparente Prüf- und Entscheidungsprozesse sichern.

Der Ansatz bezieht sich auf Branchennormen zum Umgang mit gefälschten elektronischen Bauteilen, insbesondere auf die Normenreihe SAE AS5553 und ergänzende Richtlinien für Prüfverfahren sowie für die autorisierte und unabhängige Distribution. Hierzu werden Einkauf, Lieferantenmanagement, Qualitätssicherung, Wareneingangsprüfung und technische Fachbereiche in einem kohärenten Prozess vernetzt. In die Bewertung fließen die Nähe zum Originalhersteller, die Art des Distributionskanals, dokumentierte Prozesse beim Lieferanten, vorliegende Nachweise sowie bisherige Erfahrungswerte aus der Zusammenarbeit ein.

Im Verdachtsfall separiert Rafi die betroffene Charge vom Materialfluss und führt sie einer fachübergreifenden Prüfung zu. Die abgestufte Prüftiefe orientiert sich an der Bezugsquelle, der Kritikalität der Komponente und der vorgesehenen Anwendung. Dabei werden die Bauteile zunächst einer Dokumenten- und Kennzeichnungsprüfung unterzogen. Je nach Risikopotenzial schließen sich weitere Tests wie eine vertiefte Sichtprüfung oder Röntgenuntersuchung und, falls erforderlich, externe Laboranalysen bspw. zu Materialbeschaffenheit oder Lötbarkeit an.

Die daraus gewonnenen und dokumentierten Informationen ermöglichen Rafi stringente Entscheidungsprozesse, die von der Freigabe eines geprüften Bauteils über die Reklamation oder dauerhafte Sperrung bis zur Beendigung der Lieferbeziehung reichen.