Wichtige Änderungen für Hersteller und Betreiber

Neue europäische Maschinenverordnung

Bild: TÜV Süd AG

Im Juli soll die europäische Maschinenverordnung veröffentlicht werden. Sie wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Die neue MVO enthält zahlreiche Änderungen zur Maschinensicherheit, die Hersteller und Betreiber beachten müssen. Sie ist unmittelbar nach ihrer Verabschiedung in allen EU-Staaten gültig und 42 Monate nach dem Inkrafttreten verbindlich anzuwenden.

Die ‚Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinenprodukte‘ ist das für Hersteller verbindliche Regelwerk für die Maschinensicherheit in der Europäischen Union. Sie definiert verbindliche Anforderungen an Konstruktion, Bau und Inbetriebnahme von Maschinen und verwandten Produkten und sorgt damit für mehr Rechtssicherheit. „Mit der Maschinenprodukteverordnung hat die Europäische Union ihr Regelwerk an den aktuellen Stand der Technik angepasst“, sagt Pascal Staub-Lang, Leiter des Center of Competence Maschinensicherheit bei TÜV Süd. „Dafür wurden im Vergleich zur aktuellen, noch gültigen Maschinenrichtlinie die Inhalte erweitert und in einigen Punkten konkretisiert.“

Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung sind auch neue Sicherheitsrisiken entstanden, die von der bisherigen Maschinenrichtline nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden. Die neue Verordnung enthält u.a. Anforderungen für die Cybersecurity von Sicherheitssteuerungssystemen und konformitätsbezogener Software, für die Nutzung von künstlicher Intelligenz bei Sicherheitsfunktionen sowie für autonome und ferngesteuerte Maschinen und kollaborative Roboter bzw. Cobots. Zudem wird mit der MVO auch der Begriff der ‚wesentlichen Änderung‘ auf der europäischen Ebene eingeführt.

Eine weitere wichtige Änderung der MVO ist die verpflichtende Konformitätsbewertung für sechs Produktkategorien durch eine Benannte Stelle. „Das betrifft konkret gelistete Maschinen und verwandte Produkte, deren Einsatz mit besonders hohen Risiken verbunden sind“, erklärt Staub-Lang. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeughebebühnen oder selbstlernende bzw. teilweise selbstlernende Maschinen. Die Konformitätsbewertung für diese Produkte beinhaltet auch eine Baumusterprüfung. Die Hoch-Risiko-Produkte sind in Anhang I, Teil A der Maschinenverordnung gelistet.

Verpflichtungen für alle Marktbeteiligten

Auch der Anwendungsbereich der MVO wurde erweitert. Die neue Verordnung erfasst die gesamte Lieferkette und nennt konkrete Verpflichtungen für alle Marktbeteiligten. Damit müssen sich in Zukunft beispielsweise auch Händler von Maschinen und von Gebrauchtmaschinen stärker mit diesem Thema auseinandersetzen. Auf der anderen Seite bringt die Maschinenverordnung auch Erleichterungen. So sollen der Verwaltungsaufwand und die Kosten für Maschinenhersteller durch die Möglichkeit zur Digitalisierung von Montage- und Betriebsanleitungen sowie der EU-Konformitätserklärung deutlich reduziert werden.

Das genaue Datum für das Inkrafttreten der neuen MVO ist noch nicht bekannt. Nachdem das Europäische Parlament die Verordnung am 18. April verabschiedet hat, wird mit der Veröffentlichung im Juli gerechnet. Das Inkrafttreten erfolgt 20 Tage nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Frist bis zur Anwendung soll 42 Monate betragen. Sie beginnt mit dem offiziellen Inkrafttreten der Verordnung.