Forschungszulage: Maschinenbau stellt die meisten Anträge

„Die derzeitige Ausgestaltung der Forschungszulage muss auch konzeptionell verbessert werden, um ihre innovationspolitische Wirkung voll zu entfalten“, betont Christian Rammer. Insgesamt sollte der administrative Aufwand für die Antragstellung deutlich reduziert werden. So wäre eine praxiskonformere Abgrenzung von FuE ebenso wünschenswert, wie eine summarische Darstellung der FuE-Aktivitäten. „Aus innovationspolitischer Sicht sollte eine steuerliche FuE-Förderung einen raschen und unbürokratischen Zugang zu einer ,Basisförderung‘ von FuE-Aktivitäten bieten, die planbar ist und die Unternehmen in ihre Entscheidung einbeziehen können, in welchem Umfang sie FuE-Aktivitäten durchführen“, sagt Christian Rammer.

Trotz der bis Ende 2025 angehobenen Deckelung der Bemessungsgrundlage auf 4 Millionen Euro pro Unternehmen stößt die Förderung schon bei größeren, forschungsintensiven Mittelständlern oft an ihre Grenzen. „Mit dem Ziel der Regierungskoalition vor Augen, gesamtstaatlich eine Summe von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung aufzuwenden, ist die Notwendigkeit gegeben, auch größere Mittelständler noch stärker zu adressieren. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Standortentscheidungen“, hebt Rauen hervor.

350 befragte Maschinenbau-Unternehmen

Seit April 2021 können Unternehmen die steuerliche Forschungsförderung beantragen. Forschende Unternehmen haben dabei einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25% ihrer Lohnkosten für Forschungspersonal. Gefördert wird daneben auch Auftragsforschung, und zwar mit 25% bezogen auf 60% der Auftragssumme. Für die Erhebung wurden rund 350 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus im September und Oktober 2021 befragt sowie Daten der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) verwendet.

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