
Die Richtlinie VDI 2290 ‚Emissionsminderung – Kennwerte für dichte Flanschverbindungen‘ ist im November 2025 erschienen. Sie behandelt die Beurteilung der technischen Dichtheit von Flanschverbindungen in Anlagen zum Verarbeiten, Fördern, Umfüllen und Lagern von flüssigen und gasförmigen Medien, für die emissionsbegrenzende Anforderungen nach der TA Luft festgelegt sind.
Sie gilt für alle Flanschverbindungen im Krafthauptschluss und im Kraftnebenschluss unabhängig von den verwendeten Konstruktionswerkstoffen. In der Richtlinie wird ein Drei-Säulen-Modell vorgestellt, das gleichwertige Wege zum Nachweis der Dichtheit aufzeigt. Zum einen ist dies ein rechnerischer Dichtheitsnachweis auf Basis experimentell ermittelter Dichtungskennwerte, zum anderen der Nachweis durch einen typbasierten Bauteilversuch. Als dritter Weg zum Dichtheitsnachweis wird die individuelle Einzelprüfung an einer realen Flanschverbindung vorgestellt. Weitere Inhalte der Richtlinie sind Hinweise zur Montage, Qualitätssicherung und Prüfung von Flanschverbindungen sowie Vorgaben für Prüfung und Wartung. Der Anhang enthält Muster der verschiedenen Bauteilversuche sowie Berechnungsbeispiele.
Die VDI 2290 wendet sich an Behörden und alle Betreiber von Anlagen, Hersteller von Flanschverbindungen und -komponenten, Projektingenieure und -ingenieurinnen, Planende, Konstrukteure und Konstrukteurinnen sowie Montagedienstleister in und von Anlagen mit Flanschsystemen, in denen flüssige und gasförmige Medien gefördert, gelagert und/oder verarbeitet werden.


















