Überwachung aus der Vogelperspektive
Ein Rundumschutz aller Maschinenseiten ist jedoch durch einen einzigen, mittig unter der Biegewanne des Schwenkbiegers positionierten Sicherheits-Laserscanner nicht gegeben. Hierfür wären je nach Anbringung derselben mindestens zwei Sicherheits-Sensoren erforderlich. Mit nur einem Sicherheits-Laserscanner wäre ein Schneiden im Automatik-Modus nur im Tippbetrieb möglich. Ebenso könnte es gegebenfalls zu Behinderungen beim Biegen von Blech top-down kommen, wenn das Blech weit aus der Maschine herausragen würde. Deshalb traf Bühler die Entscheidung, einen zweiten Sicherheits-Laserscanner RSL 430 zur Überwachung des Maschinenraums von oben anzubringen, damit das Gefahrenfeld in der Tiefe auf 80 cm reduziert werden konnte. Der zweite Scanner ist mittels einer Eisenkette an der Decke angebracht und hat eine Reichweite von 8,25m bei einer Auflösung von 70mm und einem Erfassungsbereich von 270°. Die Position des Sicherheits-Laserscanners richtet sich dabei immer nach dem Sensor, welcher der Überwachung der Biegelinie dient. Zu beachten ist, dass auch das Steuerpult als Gegenstand erkannt wird und sich daher im Automatikbetrieb außerhalb der Gefahrenzone befinden muss. „Würde der Bereich für das Steuerpult von der Überwachung ausgenommen, entstünden entsprechend dem Schattenwurf blinde Stellen innerhalb des Gefahrenbereichs. Zudem entstünden Blindstellen zwischen den Ständern und hinter der Maschine, welche zwingend abgesichert werden müssen“, weiß Bojan Zmijanjac, Area Sales Manager bei Leuze electronic Schweiz.