Ju-Rami 4.0

Ju-Rami 4.0

Alles, was Recht ist

Die umfassende Vernetzung gemäß Industrie 4.0 wirft neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen hier ebenso eine Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien oder Produktmängeln. Konstrukteure und IT-Entwickler können jedoch häufig nicht einschätzen, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihren Entwicklungen beachten müssen.

Mit dem Technologieprogramm ‚Autonomik für Industrie 4.0‘ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Zukunftsprojekts Industrie 4.0 beitragen. 14 Projekte mit rund 100 Partnern aus Industrie und Wissenschaft haben sich für eine Förderung durch das Ministerium qualifiziert. Das BMWi unterstützt die Projekte mit einem Fördervolumen von rund 40Mio.?. Mit begleitenden Forschungsmaßnahmen werden zudem wichtige Querschnittsfragen zu IT-Sicherheit, Recht, Normen & Standards sowie Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0 behandelt.

Durch die intelligente Vernetzung aller am Wertschöpfungsprozess beteiligten Menschen, Maschinen und Organisationen, von der Produktentwicklung über die Produktion und Logistik bis hin zum Kunden, entstehen in der smarten Fabrik nicht nur völlig neue Produktionsmöglichkeiten, sondern vor allem auch komplexe Rechtsfragen. So installiert z.B. ein Ingenieur eine neue Fertigungsanlage, deren Steuerungs-Software von einem Dienstleister programmiert wurde. Zunächst funktioniert sie fehlerfrei, im Verlauf der Produktion wird jedoch ein Arbeiter von einem Maschinenarm erfasst und verletzt. Hier zeigt sich die Vielschichtigkeit der nun zu klärenden Rechtsansprüche: Wer ist verantwortlich für den entstandenen Personenschaden oder einem zusätzlichen Sachschaden? Welche Rechtsgebiete sind dabei relevant, greift etwa das Arbeitsschutzrecht, oder auch das Strafrecht?

Juristisches Referenzmodell

Im vom BMWi geförderten Technologieprogramm ‚Autonomik für Industrie 4.0‘ hat die Begleitforschung mit Unterstützung von Eric Hilgendorf, Universität Würzburg, und Reinhold Pichler, DKEm nun – angelehnt an das Rami-Modell – die erste Version eines juristischen Referenzmodells für Industrie 4.0 erstellt. Mit Ju-Rami 4.0 sollen auch juristische Laien einschätzen können, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihrer Entwicklung beachten müssen. Das Referenzmodell ermöglicht es, rechtliche Risikobereiche, Schädigungen und Gefährdungen über den gesamten, vernetzten Wertschöpfungsprozess einzuordnen. Ebenso wie das Referenzarchitekturmodell zu Industrie 4.0 besteht Ju-Rami 4.0 aus einem dreidimensionalen Koordinatensystem, das die wesentlichen Rechtsgebiete und die juristischen Risikobereiche im Themenkomplex des Technologieprogramms beinhaltet. Die Schichten als erste Achse des Koordinatensystems dienen der Darstellung konkreter juristischer Risikobereiche, Schädigungen und Gefährdungen, die über den gesamten, vernetzten Wertschöpfungsprozess Industrie 4.0 auftreten können. Auf der zweiten Achse werden die Akteure als soziotechnische Wertschöpfungsebenen verortet. Auf Achse drei werden schließlich die Rechtsgebiete dargestellt, die den juristischen Rahmen für die einzelnen Risikobereiche bilden. Ju-Rami 4.0 soll den an Autonomik-Projekten beteiligten Akteuren kurzfristig einen ersten Orientierungsrahmen bieten, der dabei hilft, bestehende Rechtslücken aufzudecken und erste Lösungswege anbietet. Das Schichtenmodell soll 2016 in einer interaktiven Version zur Verfügung stehen.


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