Unfälle an Pressen führen in der Regel zu schweren Verletzungen. Aus diesem Grund ist der Unfallverhütung an diesen Maschinen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Erstmals im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachte und in Betrieb genommene Pressen unterliegen der EG-Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen und müssen die in Anhang I dieser Richtlinie aufgeführten, grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen erfüllen. Welche Normen in diesem Zusammenhang zudem wichtig sind, erfahren Interessierte unter folgendem Link: www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachinformationen/maschinen/pressen-und-schmieden/
EG-Richtlinie 2006/42/EG
Beschaffenheitsanforderungen für Pressen der Metallbearbeitung
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
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