Überschaubare Änderungen

‚Schaltgerätekombinationen‘ (Kapitel 11)

Bei der Installation von Schaltgeräten wird ab jetzt eine Wärmeberechnungen sowie die Erstellung einer Wärmebilanz gefordert. Ziel ist es, eine Überhitzung während des Betriebs der Maschine zu vermeiden. Ein mögliches Verfahren zur Berechnung ist hier der Nachweis nach IEC61439. Während Schaltgerätekombinationen mit einem Anlagennennstrom (> 1.600A) nach IEC61439 immer geprüft werden müssen, ist bei Nennströmen von ( 630A) eine Berechnung nach dem sogenannten (RDF-Verfahren) üblich.

‚Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) für Steckdosenstromkreise‘ (Kapitel 15)

Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter), die bisher (optional) für Steckdosenkreise bis 20A gefordert wurden, müssen jetzt generell mit einem Bemessungsdifferenzstrom (In 30mA) geschützt werden.

‚Technische Dokumentation‘ (Kapitel 17)

Es wurde eine umfassende Überarbeitung hinsichtlich der technischen Dokumentation durchgeführt. Es wird auf die notwendigen Dokumente verwiesen, welche ein Hersteller verpflichtend für seine Maschine erstellen muss. Diese Dokumentation muss den gesamten Lebenszyklus der Maschine umfassen. Ein neuer Anhang I gibt hier eine Hilfestellung.


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in der Datenvisualisierung

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