Aspekte der EU-Regulatorien für die Maschinensicherheit

Mehr Verantwortung für Maschinenbauer

 Wichtig für Maschinenbauer: Will der Kunde die Anlage bereits in der Aufbauphase ausprobieren - was durchaus gängig ist -, dann ist er bereits jetzt Hersteller der Maschine und damit in der Verantwortung.
Wichtig für Maschinenbauer: Will der Kunde die Anlage bereits in der Aufbauphase ausprobieren – was durchaus gängig ist -, dann ist er bereits jetzt Hersteller der Maschine und damit in der Verantwortung. Bild: ©tristan vankann/fotoetage

In den vergangenen Jahren hat im Maschinenbau eine Transformation stattgefunden: von der Mechanik hin zur Elektrotechnik. Wertschöpfung wird nun mit Software erzielt. Der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer), der weltweit rund 3300 Firmen vertritt und unterstützt, sieht sich deswegen zunehmend mit der Betreuung von kaufmännischen, versicherungsrechtlichen, steuerlichen und juristischen Themen befasst – zentral und neu ist dabei deren Wechselwirkung.

Anfang 2019 wurde zum Beispiel ein siebenstelliges Projekt im Maschinenbau zu 96 Prozent rückabgewickelt, weil die Betriebsanleitung nicht wie vom Gesetzgeber vorgesehen aussah. Der Ausgangspunkt dafür war ein Streit zwischen Kunde und Hersteller, weil die Maschine nicht wie erwartet funktionierte. Der Kunde suchte einen Grund für die Rückabwicklung und fand ihn in der fehlerhaften Betriebsanleitung. CE-CON, Bremer Experte für Maschinensicherheit, begegnet das in der Praxis immer wieder. Die Betriebsanleitung ist aber Teil des Sicherheitskonzepts einer Maschine; ist sie fehlerhaft oder nicht vorhanden, gilt die Maschine als nicht sicher und der Hersteller ist haftbar. Es ist aber auch nicht mehr damit getan, die Betriebsanleitung mit Hinweisen auf andere Dokumente zu referenzieren und dem Kunden einen Berg an Dokumenten zur Verfügung zu stellen. Denn diese sind nicht ohne Weiteres verifizierbar, was sich auf den sicheren Betrieb der Anlage auswirken kann. Besser ist eine Betriebsanleitung aus einem Guss, die alle relevanten Aspekte für den normalen Gebrauch, aber auch Wartung und Service beinhaltet.

 Das CE-Kennzeichen ist kein unabhängig geprüftes Gütesiegel mit Begutachtung dritter Stellen, sondern die Erklärung des Herstellers gegenüber Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, dass sein Produkt zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung alle rechtlichen Gegebenheiten, die anzuwenden sind, einhält.
Das CE-Kennzeichen ist kein unabhängig geprüftes Gütesiegel mit Begutachtung dritter Stellen, sondern die Erklärung des Herstellers gegenüber Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, dass sein Produkt zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung alle rechtlichen Gegebenheiten, die anzuwenden sind, einhält.Bild: CE-Con GmbH

Ziel der Regulatorien: die höhere Maschinensicherheit

Unternehmen spüren allmählich, dass das Marktumfeld über rein technische bzw. funktionale Dinge hinausgeht: Richtlinien und Verordnungen der EU und der nationalen Gesetzgebung weiten sich zunehmend in verschiedene Unternehmensbereiche, den gesamten Betriebsumlauf und auf alle Abteilungen aus – mit entsprechenden Auswirkungen zum Beispiel auf den Vertrieb, das Projektmanagement, die Entwicklung und Konstruktion, den Einkauf, die Produktion und Fertigung sowie Montage und Service.

Mit der Maschinenrichtlinie verfolgt die EU die Harmonisierung des Binnenmarkts und der Sicherheit für Bediener, um die Zahl schwerer Unfälle im europäischen Wirtschaftsraum weiter zu senken. Europäische Richtlinien müssen in nationale Gesetzgebungen übernommen werden, während Verordnungen sofort gelten.

Die Maschinenrichtlinie wurde in Deutschland in die bestehende nationale Gesetzgebung über die neunte Verordnung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) überführt. Sie soll Schutz von Personen (Gesundheitsschutz) durch folgende drei Säulen und in dieser Priorität sicherstellen: Konstruktion, ergänzende technische Schutzeinrichtungen sowie Benutzerinformation, wie etwa die Anbringung von Warnhinweisen. Daraus resultiert die inhärente Sicherheit einer Maschine, da der Vorgang immer wieder iterativ durchlaufen wird. Maschinen werden stets neu durchdacht und damit immer sicherer. Das ProdSG gewährleistet den Gesundheitsschutz von Personen und Haustieren sowie den Sach- und Umweltschutz. Bei letzterem rücken Emissionen wie Lärm und Vibration in den Fokus.

Das Problem für Maschinenbauer: Die EU ist langsam gewachsen, von der Montanunion, über den europäischen Wirtschaftsraum und die EG hin zur EU. Damit stammen Regelwerke aus unterschiedlichen Zeiten, verfasst von unterschiedlichen Protagonisten, was zu Widersprüchen führt. Selbst in der Lehre an Universitäten und Hochschulen werden sie oft nicht besprochen. Eine weitere Schwierigkeit: Ihre Formulierung lässt Spielraum für Interpretationen, nutzt nicht definierte Begriffe wie „angemessene Fristen“ und ist schwer zu deuten. Maschinenbauer sollten deswegen im Gespräch mit dem Verband, externen Experten oder anderen Unternehmen deren Bedeutung und Auslegung klären.

Aktuell befindet sich eine neue Maschinenrichtlinie in der Entwicklung. Aspekte, die in der aktuellen Richtlinie 2006 /42 /EG nur am Rand behandelt werden – zum Beispiel die wesentliche Änderung bei Retrofits – sollen dabei berücksichtigt werden. Auch die Emissionen werden immer wichtiger. Es ist zudem damit zu rechnen, dass mit den Neuerungen die meisten Richtlinien in Verordnungen übergehen werden, was sofortigen Handlungsbedarf nach sich zieht.

 Für Unternehmen ist es wichtig, die Regulatorien und Vorschriften zu kennen und anzuwenden, um sichere Anlagen zu bauen.
Für Unternehmen ist es wichtig, die Regulatorien und Vorschriften zu kennen und anzuwenden, um sichere Anlagen zu bauen.Bild: CE-Con GmbH

Haftungsverlagerung hin zum Hersteller

Insgesamt findet eine Haftungsverlagerung hin zum Hersteller statt, der auf dem Stand der Wissenschaft arbeiten muss, um Sicherheit zu gewährleisten. Die Rechtsprechung schaut deswegen auf die marktüblichen Standards und den Stand der Technik. Was auch viele Juristen nicht wissen: Das CE-Kennzeichen ist kein unabhängig geprüftes Gütesiegel mit Begutachtung dritter Stellen, sondern die Erklärung des Herstellers gegenüber Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, dass sein Produkt zum Zeitpunkt der Marktbereitstellung alle rechtlichen Gegebenheiten, die anzuwenden sind, einhält. Die sind umfangreich: Das CE-Kennzeichen schließt nicht nur die Berücksichtigung der Maschinenrichtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie als Full Safety Richtlinien ein, sondern je nach Gerät auch die EMV, die Druckgeräterichtlinie, den ATEX Explosionsschutz oder die Chemikalienverordnung: Knapp 25 Richtlinien müssen Maschinenbauer kennen und bei Bedarf berücksichtigen.

Sie sehen sich insgesamt drei Risiken ausgesetzt: Der Marktaufsicht bei Unfällen und staatsanwaltlichen Ermittlungen sowie dem Wettbewerb, der einstweilige Verfügungen erwirken kann. Das größte Risiko liegt allerdings bei Kunden, Betreibern und Anwendern. Denn diese geraten selbst durch wachsende Arbeitsschutzauflagen unter Druck, sind verunsichert, ob sie den administrativen Gegebenheiten noch gerecht werden und versuchen möglichst viel Verantwortung an den Hersteller zu übertragen.

Der Rollenwandel von Hersteller und Betreiber

Die Inbetriebnahme einer Maschine ist ein zentraler Moment, der im Falle von Rechtsstreitigkeiten entscheidende Bedeutung bekommt, da hier Verantwortlichkeiten übertragen werden. Bis zum Einschalten läuft die Aufbauphase des Herstellers. Mit der Abnahme der Maschine und dem ersten Probelauf erfolgt die Inbetriebnahme. Nun befindet sich die Maschine in der Betreiberphase.

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