Vorgaben auch für Kabelverschraubungen

Neue Richtlinien und Normen für explosionsgefährdete Bereiche:

Vorgaben auch für
Kabelverschraubungen

Der Explosionsschutz beschränkt sich schon lange nicht mehr nur auf wenige Bereiche wie den Bergbau und Raffinerien. Vielmehr müssen heute in den unterschiedlichsten industriellen und gewerblichen Anwendungen, in denen die Gefahr einer Entzündung von Gasen, Dämpfen oder Stäuben gegeben ist, wirksame Maßnahmen zum Explosionsschutz umgesetzt werden. Dabei haben die hier eingesetzten elektrischen bzw. elektronischen Baugruppen und deren Komponenten die einschlägigen Normen und Richtlinien zu erfüllen. So dürfen seit dem 20. April nur noch Produkte mit EU-Konformitätserklärung neu auf dem Markt zur Verfügung gestellt werden, wenn diese der aktuellen Atex-Richtlinie entsprechen. Einzelheiten erläutert der folgende Beitrag am Beispiel von Kabelverschraubungen für den Ex-Bereich.
Vor allem in der chemischen und petrochemischen Industrie, bei der Förderung von Erdöl und Erdgas, in der organischen Chemie oder in der Lack- und Farbenindustrie fallen ständig brennbare Flüssigkeiten oder Gase an. In Kläranlagen und bei der Nutzung von Biogas stellen Faulgase eine potenzielle Gefahr dar. Auch bei der Verarbeitung von Holz oder Getreide können zündfähige Stäube entstehen. Bei allen diesen brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben besteht die Gefahr, dass sich in Verbindung mit dem Sauerstoff der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre entwickelt, die bei einer Entzündung zur Explosion führen kann. Die Auswirkungen sind oft verheerend und können Menschenleben fordern sowie Sachwerte zerstören. Deshalb muss das Zusammentreffen von explosionsfähiger Atmosphäre mit Zündquellen, wie sie beispielsweise durch den Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen entstehen, zuverlässig und wirkungsvoll vermieden werden. Weltweit ist der Explosionsschutz in den einzelnen Ländern gesetzlich geregelt. Innerhalb der Europäischen Union wurde er durch die Atex-Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG harmonisiert. Die Bezeichnung Atex leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphères EXplosibles ab. Bei der Atex RL 1999/92/EG handelt es sich um eine Betriebsrichtlinie, die die Handlungsweisen in explosionsgefährdeten Bereichen regelt und Maßnahmen für die Sicherheit der dort Beschäftigten vorgibt. Hier gilt, dass der primäre Explosionsschutz, mit dem das Auftreten einer zündfähigen Atmosphäre vermieden wird, Vorrang hat. Das kann beispielsweise durch den Ersatz brennbarer Stoffe gegen nicht brennbare oder durch eine ausreichende natürliche oder mechanische Belüftung erreicht werden. Ist dies nicht möglich, greift der sekundäre Explosionsschutz, mit dem wirksame Zündquellen ermittelt und vermieden werden. Als letzte Möglichkeit bietet sich der tertiäre Explosionsschutz an, mit dem durch konstruktive Maßnahmen die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß reduziert werden.

Ex-Zonen

Im Rahmen des sekundären Explosionsschutzes werden die explosionsgefährdeten Bereiche in sogenannte Ex-Zonen unterteilt, aus denen sich spezifische Anforderungen an die dort eingesetzten Geräte und Komponenten ergeben. Zu den Zonen 0 bzw. 20 zählen Bereiche in geschlossenen Behältern oder Rohrleitungen, in denen ständig Gas oder Staub vorhanden ist. In Zone 1 bzw. 21 ist gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden, und es ist wahrscheinlich, dass während des normalen Betriebs eine zündfähige Konzentration auftritt. Die Zonen 2 bzw. 22 schließen sich an die Zonen 0 und 1 an. In ihnen besteht eine Explosionsgefahr nur selten bzw. kurzzeitig. Alle elektrischen Betriebsmittel und Komponenten, die in diesen drei Zonen eingesetzt werden, müssen explosionssicher ausgeführt sein und der zugehörigen Gerätekategorie entsprechen. Dabei gibt die Ziffer den geforderten Schutzgrad an: 3 = normales Maß an Sicherheit, 2 = hohes Maß an Sicherheit, 1 = sehr hohes Maß an Sicherheit. Der nachgestellte Kennbuchstabe verweist auf den explosionsfähigen Stoff, dabei steht ‚G‘ für Gas und ‚D‘ für Staub (engl. Dust).

Neue Richtlinie (Atex)

Die neue Richtlinie 2014/34/EU gilt für Hersteller, Händler und Einführer von Geräten, Komponenten und Schutzsystemen, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in Verkehr gebracht werden. Sie wird häufig auch als Atex-Richtlinie bezeichnet. Am 20. April 2016 hat sie die bisher geltende Richtlinie 94/9/EG abgelöst. Für Konstrukteure, Planer, Anwender und Betreiber ist dabei wesentlich, dass die neue Richtlinie keine weitergehenden Anforderungen an den konstruktiven Explosionsschutz stellt. Es wurden lediglich Begrifflichkeiten an die aktuelle EU-Nomenklatur angepasst. Auch für Hersteller änderte sich nur wenig, da das bisherige Verfahren zur Konformitätsbewertung weitestgehend unverändert blieb. So behalten alle noch unter der Richtlinie 94/9/EG ausgestellten Ex-Zertifikate ihre Gültigkeit. Seit dem 20. April 2016 dürfen neue Produkte allerdings nur noch mit EU-Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 2014/34/EU auf den Markt gebracht werden.


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