Schalt- und Steuerungsanlagenbau

Schalt- und Steuerungsanlagenbau

Die neue Niederspannungsrichtlinie in der Anwendung

Im Januar 2014 haben das europäische Parlament und der Rat die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU beschlossen, die ab 20. April 2016 zur Vorschrift wird – verbindlich für alle elektrotechnischen Produkte, die im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden. Die wesentlichen Neuerungen darin sind die Durchführung einer Risikoanalyse, weitere Kennzeichnungspflichten und das Erstellen der Sicherheitshinweise in den Amtssprachen der EU für die Installation und Verwendung elektrotechnischer Produkte. Für Energieverteiler oder Schalt- und Steuerungsanlagen bleiben aber auch EN61439 oder EN60204 wichtige Normen, um die Konformität zur neuen Richtlinie erklären zu können.
Die aktuell gültige Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung mit Nennspannungen zwischen 50 und 1.000VAC oder 75 und 1.500VDC. Das wird auch bei der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU so sein. Ausgeschlossene Betriebsmittel sind in Anhang II der Richtlinie aufgeführt. Dazu zählen z.B. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen oder andere Spezialanwendungsgebiete. Alle anderen Betriebsmittel zu denen auch Energieverteiler, Schalt- und Steuerungsanlagen, aber auch Geräte, die darin verwendet werden zählen, müssen ab dem Stichtag die Anforderungen der neuen Niederspannungsrichtlinie erfüllen. Viele Hersteller von elektrischen Betriebsmitteln prüfen derzeit ihre Produkte und Dokumentationen, erstellen die erforderliche Risikoanalyse, ergänzen ggfs. Kennzeichnungen und Anleitungen und bereiten die neue Konformitätserklärung vor.

Gefahrenpotentiale erkennen

Das Erfüllen der neuen Niederspannungsrichtlinie ist jedoch nicht nur für Hersteller der elektrischen Betriebsmittel verpflichtend, sondern dies müssen auch Energieverteilerbauer, sowie Schalt- und Steuerungsanlagenbauer für ihre Anlagen ab dem 20. April 2016 erfüllen. Es ist zu belegen, dass das elektrische Gesamtprodukt aller Komponenten einer Schalt- oder Steuerungsanlage für die späteren Anwender sicher ist. Dabei geht es jedoch nicht darum, die Konformitätserklärung der in der Anlage verwendeten elektrischen Betriebsmittel zu sammeln und dem späteren Anlagenbetreiber zu übergeben. Die falsche Anwendung zweier Betriebsmittel, die für sich selbst je die Richtlinie erfüllen, kann evtl. zu einem Gefahrenpotential für den späteren Anwender werden. Daher ist für jede Schaltanlage eine Risikoanalyse durchzuführen, um mögliche Gefahren beim Transport, der Aufstellung, dem Anschluss und dem Betrieb der Anlage zu erkennen. Aus dem Ergebnis der Analyse sind dann, falls erforderlich, Maßnahmen zur Risikominderung zu definieren. Zunächst werden erkannte Risiken konstruktiv reduziert. Besteht ein Restrisiko, können zusätzliche Schutzmaßnahmen aber auch zusätzliche Gefahrenhinweisschilder erforderlich sein. Am Ende der Analyse muss das Gefahrenpotenzial für die Personen an der Anlage so gering sein, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist. Aus der Risikoanalyse gewinnt man aber auch wichtige und hilfreiche Informationen für die Erstellung der Montage- oder auch Betriebsanleitung.

Normen sind eine wichtige Hilfe für den Konformitätsnachweis

Gleich geblieben zur alten Niederspannungsrichtlinie ist die Anwendung einer harmonisierten Norm oder anderer technischen Spezifikationen zur Erklärung der Konformität für das hergestellte Produkt. Die Anwendung einer Norm ist ein wichtiger Schritt bei der Herstellung eines Produktes. Normen enthalten viele Vorgaben und technische Regeln, die ein Produkt sicher machen sollen und eine lang andauernde Funktion gewährleisten soll. Für die Herstellung von Energieverteiler ist die EN61439-2 eine gültige Norm. Für Niederspannungsschalt- und Steuerungsanlagen kann ebenfalls die EN61439-2 oder aber auch die EN60204-1 angewendet werden. Bei der Anwendung der EN60204-1 kann es, insbesondere bei Anlagen mit großen Einspeiseströmen, notwendig sein, Teile der EN61439 zu berücksichtigen. Dies ist u.U. sinnvoll, um eine höhere Kurzschlussfestigkeit oder die Abfuhr von Verlustleistung nachweisen zu können.


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